Samurai Schwert legal in Deutschland?

Samuraischwert legal

Inhaltsverzeichnis

Ist der Kauf/Besitz eines Katana bzw. Samuraischwertes legal?

§2 aus dem deutschen Waffengesetz sagt hierzu:

§ 2 GRUNDSÄTZE DES UMGANGS MIT WAFFEN ODER MUNITION, WAFFENLISTE

(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
(2) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 (Waffenliste) Abschnitt 2 zu diesem Gesetz genannt sind, bedarf der Erlaubnis.
(3) Der Umgang mit Waffen oder Munition, die in der Anlage 2 Abschnitt 1 zu diesem Gesetz genannt sind, ist verboten.
(4) Waffen oder Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist, sind in der Anlage 2 Abschnitt 1 und 2 genannt. Ferner sind in der Anlage 2 Abschnitt 3 die Waffen und Munition genannt, auf die dieses Gesetz ganz oder teilweise nicht anzuwenden ist.

(5) Bestehen Zweifel darüber, ob ein Gegenstand von diesem Gesetz erfasst wird oder wie er nach Maßgabe der Begriffsbestimmungen in Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 und der Anlage 2 einzustufen ist, so entscheidet auf Antrag die zuständige Behörde. Antragsberechtigt sind
1. Hersteller, Importeure, Erwerber oder Besitzer des Gegenstandes, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Entscheidung nach Satz 1 glaubhaft machen können,
2. die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind vor der Entscheidung zu hören. Die Entscheidung ist für den Geltungsbereich dieses Gesetzes allgemein verbindlich. Sie ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html
Im Text genannte Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Nach unserer Interpretation des Textes ist es für den Erwerb/Besitz notwendig, dass der Erwerber/Besitzer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Hierzu finden Sie hier mehr Informationen.
Da die Anlage 2 des Gesetzes Hieb- und Stichwaffen (außer als Alltagsgegenstände getarnte) nicht weiter behandelt, gibt es unserer Meinung nach keine zusätzlichen Beschränkungen für den Erwerb und Besitz von Samuraischwertern.

Ein paar erläuternde Worte:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Rechtsberatung, Handlungsempfehlung oder ähnliches handelt!

Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen in dem Zusammenhang:

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